Einkaufsbedingungen

15. DEZEMBER 2018

1. Definitionen:

KÄUFER bedeutet The Lincoln Electric Company oder eines ihrer verbundenen Unternehmen, wie in jeder Bestellung angegeben.  "Bestellung" bezeichnet jedes Angebot des KÄUFERS, Waren vom VERKÄUFER zu kaufen.  "VERKÄUFER" bezeichnet die auf der Vorderseite dieser Bestellung genannte Person oder Einrichtung, die Waren liefert.   "Waren" bedeutet Hardware, Firmware, Software und/oder Dienstleistungen, die der VERKÄUFER dem KÄUFER unter dieser Bestellung zur Verfügung stellt.  Nichts in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einer Bestellung ist so auszulegen, dass The Lincoln Electric Company oder eines ihrer verbundenen Unternehmen in irgendeiner Weise verantwortlich oder haftbar ist, sei es gesamtschuldnerisch oder im Rahmen einer Vereinbarung, in der sie nicht ausdrücklich als KÄUFER in der Bestellung genannt ist. 

2. Akzeptanz:

Alle Bestellungen müssen vom VERKÄUFER innerhalb von drei Arbeitstagen nach Erhalt der Bestellung schriftlich unter Angabe von Preis, Menge und Liefertermin an den KÄUFER bestätigt werden. Der Beginn der Arbeit des VERKÄUFERS an den Waren, die Gegenstand der Bestellung des KÄUFERS sind, der Versand der Waren oder die Erbringung aller oder eines Teils der Dienstleistungen, die Gegenstand einer Bestellung sind, je nachdem, was zuerst eintritt, gilt als Annahme der Bestellung des KÄUFERS und dieser Geschäftsbedingungen.  Die Annahme der Bestellungen des KÄUFERS unterliegt der Annahme der darin und in diesen Bedingungen enthaltenen ausdrücklichen Bestimmungen.

 

JEDER VORSCHLAG FÜR ZUSÄTZLICHE ODER ABWEICHENDE BEDINGUNGEN, SEI ES IM ANGEBOT, IN DER BESTÄTIGUNG, IN DER RECHNUNG ODER IN ANDEREN DOKUMENTEN DES VERKÄUFERS, GILT OHNE SCHRIFTLICHE GENEHMIGUNG DURCH DEN KÄUFER ALS WESENTLICH UND WIRD HIERMIT BEANSTANDET UND ABGELEHNT.  NIMMT DER VERKÄUFER DIE BESTELLUNG DES KÄUFERS DURCH DEN BEGINN DER ARBEITEN, DEN VERSAND ODER DIE AUSFÜHRUNG ODER AUF ANDERE WEISE AN, SO GILT DIE BESTELLUNG ALS VOM VERKÄUFER OHNE ZUSÄTZLICHE ODER ABWEICHENDE BEDINGUNGEN ANGENOMMEN.

 

3. Inspektion:

Der KÄUFER hat das Recht, die Waren vor dem Versand, während des Herstellungsprozesses (nach vorheriger Ankündigung während der normalen Geschäftszeiten des VERKÄUFERS) und nach der Lieferung zu inspizieren, um zu überprüfen, ob die Waren den spezifizierten Anforderungen entsprechen. Eine solche Inspektion durch den KÄUFER entbindet den VERKÄUFER nicht von der Verantwortung, konforme Waren zu liefern, noch schließt sie eine spätere Ablehnung durch den KÄUFER aus. Waren, die vom KÄUFER abgelehnt werden, werden auf Risiko und Kosten des VERKÄUFERS an diesen zurückgeschickt.

 

4. Menge:

Die bestellte Menge muss in vollem Umfang geliefert werden. Sofern nicht anders zwischen KÄUFER und VERKÄUFER vereinbart, unterliegt jede abweichende Menge der Ablehnung durch den KÄUFER und der Rücksendung an den Verkäufer auf Risiko und Kosten des VERKÄUFERS. Waren, die die in der Bestellung angegebene Menge überschreiten, können nach Wahl des KÄUFERS: (a) an den VERKÄUFER zurückgeschickt werden, wobei in diesem Fall alle Kosten und Gebühren, einschließlich Frachtkosten an den KÄUFER, Verpackung, Kiste und Transport, dem VERKÄUFER in Rechnung gestellt werden; oder (b) so behandelt werden, als ob sie im Rahmen der Bestellung zu dem dort genannten Einzelpreis gekauft worden wären.

 

5. Preise:

Für den Fall, dass der VERKÄUFER während der Laufzeit dieser Bestellung einen Vertrag oder eine Bestellung ähnlichen Umfangs mit einem Dritten zu Preisen abschließt, die niedriger sind als in dieser Bestellung vorgesehen (eine "Bestellung zu niedrigeren Preisen"), wird der VERKÄUFER den KÄUFER über diese niedrigeren Preise informieren und diese reduzierten Preise automatisch auf den KÄUFER ausdehnen, wobei diese niedrigeren Preise rückwirkend zum Datum des Inkrafttretens der Preise in der Bestellung zu niedrigeren Preisen gelten.

 

6. Lieferung:

Die Lieferung erfolgt an die Lieferanschrift in den Mengen und zu den Terminen, die in der Bestellung des KÄUFERS angegeben sind. Sollte der VERKÄUFER nicht in der Lage sein, die Lieferungen wie vom KÄUFER spezifiziert durchzuführen, muss der VERKÄUFER den KÄUFER unverzüglich informieren. Im Falle der Nichteinhaltung des vereinbarten Liefertermins oder der vereinbarten Art und Weise wird der VERKÄUFER auf Kosten des KÄUFERS eine Premiumfracht versenden. Verspätete Lieferungen unterliegen der Ablehnung durch den KÄUFER und der Rückgabe zur Gutschrift auf Risiko und Kosten des VERKÄUFERS. Vorzeitige Lieferungen bedürfen der vorherigen Genehmigung durch einen Einkäufer von Lincoln, andernfalls kann die Lieferung verweigert werden. Der VERKÄUFER ist für alle Kosten verantwortlich, die mit der Verweigerung einer vorzeitigen Lieferung verbunden sind.

 

Der VERKÄUFER haftet für Gebühren und Kosten, die aus folgenden Gründen entstehen: (a) Versand über eine andere als die angegebene Versandart oder -route, (b) Zusatzfrachtkosten, die dadurch entstehen, dass der VERKÄUFER ein zugesagtes Lieferdatum nicht einhalten kann, (c) Zusatzfrachtkosten, die dadurch entstehen, dass der VERKÄUFER eine einzige Lieferung nicht durchführen kann, es sei denn, der KÄUFER hat dies im Voraus genehmigt, und (d) Versand an einen falschen Bestimmungsort. Der KÄUFER kann alle Beträge, die der VERKÄUFER dem KÄUFER schuldet, von allen ausstehenden Rechnungen des VERKÄUFERS abziehen.

 

7. Eigentum:

Sofern nicht anderweitig schriftlich mit dem KÄUFER vereinbart, geht das Eigentum in Bezug auf die Waren erst mit der Lieferung der Waren an den Standort des KÄUFERS auf den KÄUFER über.

 

8. Risiko des Verlustes:

Bei Inlandslieferungen geht das Verlustrisiko in Bezug auf die Waren nicht auf den KÄUFER über, bis die Waren an den Standort des KÄUFERS geliefert werden. 

 

Bei internationalen Sendungen geht das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung der Waren auf den KÄUFER über, wie in der Bestellung des KÄUFERS unter Bezugnahme auf die von der Internationalen Handelskammer (ICC) veröffentlichten internationalen Handelsbedingungen (Incoterms 2010) vermerkt.

 

9. Änderungen:

Der KÄUFER behält sich das Recht vor, Änderungen an den Zeichnungen, Spezifikationen und anderen Bestimmungen dieser Bestellung vorzunehmen. Wenn eine solche Änderung zu einer Erhöhung oder Verringerung der Kosten oder des Zeitaufwands für die Bereitstellung der Waren führt, muss der Verkäufer den Käufer innerhalb von fünf (5) Tagen nach Erhalt der Änderung schriftlich benachrichtigen. Eine solche Mitteilung muss Einzelheiten über die Auswirkungen der Änderung auf die Kosten und Liefertermine des VERKÄUFERS enthalten. Der KÄUFER und der VERKÄUFER verhandeln in gutem Glauben über eine angemessene Anpassung des Kaufpreises und der Lieferzeiten gemäß der Bestellung. Wenn der VERKÄUFER den KÄUFER nicht innerhalb von fünf (5) Tagen schriftlich benachrichtigt, verzichtet der VERKÄUFER unwiderruflich auf jegliche Änderung des Preises oder der Lieferzeiten gemäß der Bestellung.

 

Der VERKÄUFER muss den KÄUFER im Voraus schriftlich über alle Änderungen informieren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Spezifikationen, Designs oder größere Änderungen in der Herstellung, dem Standort, der Produktion und den Prozessen oder Verfahren in Bezug auf die dem KÄUFER gelieferten Waren oder Dienstleistungen.

 

10. Stornierung; Beendigung wegen Zahlungsunfähigkeit:

Der KÄUFER hat das Recht, diese Bestellung ganz oder teilweise zu stornieren, ohne dass der Verkäufer dafür haftbar gemacht werden kann, wenn Material-, Verarbeitungs- oder Konstruktionsfehler vorliegen, oder wenn die Waren nicht innerhalb von zehn (10) Arbeitstagen vor dem in dieser Bestellung angegebenen Lieferdatum oder einem anderen einvernehmlich vereinbarten Lieferdatum geliefert werden, oder wenn die vom Verkäufer gelieferten Waren nicht den Spezifikationen, Zeichnungen oder akzeptierten Mustern entsprechen, auf die in dieser Bestellung Bezug genommen wird.

 

Der KÄUFER kann diese Bestellung oder Teile davon jederzeit durch schriftliche Mitteilung stornieren. In diesem Fall sind die Stornierungskosten auf die dem VERKÄUFER bis zum Stornierungsdatum tatsächlich entstandenen Kosten zuzüglich eines angemessenen Gewinns begrenzt. Alle vom VERKÄUFER geltend gemachten Stornierungsansprüche unterliegen der vorherigen Prüfung und Verifizierung durch den KÄUFER. In keinem Fall ist der KÄUFER für Stornierungskosten haftbar, die den Vertragspreis für die stornierten Waren übersteigen. Nach einer solchen Abrechnung gehen alle Materialien, Spezialwerkzeuge und laufenden Arbeiten in das Eigentum des KÄUFERS über.

 

Darüber hinaus kann der KÄUFER diese Bestellung ganz oder teilweise ohne Haftung kündigen, wenn (a) der VERKÄUFER eine Abtretung zugunsten der Gläubiger vornimmt, (b) der VERKÄUFER seine Geschäftstätigkeit einstellt, (c) der VERKÄUFER zahlungsunfähig wird, (d) ein freiwilliger oder unfreiwilliger Insolvenzantrag von oder gegen den VERKÄUFER gestellt wird oder (e) ein Treuhänder, Konkursverwalter oder Liquidator des VERKÄUFERS bestellt wird.

11. Gewährleistung:

Sofern nicht anders zwischen KÄUFER und VERKÄUFER vereinbart, garantiert der VERKÄUFER für einen Zeitraum von mindestens vierundzwanzig (24) Monaten ab dem Lieferdatum, dass alle an den KÄUFER gelieferten Waren allen Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern und anderen Beschreibungen entsprechen, die vom KÄUFER spezifiziert oder angenommen wurden, dass sie handelsüblich, frei von Material- und Verarbeitungsfehlern und frei von Pfandrechten, Ansprüchen und Belastungen sind. (Ausnahme von der 24-monatigen Gewährleistungsfrist: Für den Fall, dass der VERKÄUFER Produkte an den KÄUFER als Großhändler weiterverkauft, erklärt sich der VERKÄUFER bereit, dem KÄUFER die volle individuelle Herstellergarantie ab dem Datum der Lieferung an den KÄUFER zu gewähren). Wenn dem VERKÄUFER der besondere Zweck bekannt ist, für den der KÄUFER die Waren zu verwenden beabsichtigt, garantiert der VERKÄUFER, dass diese Waren, einschließlich der dem KÄUFER zur Verfügung gestellten Verpackung und Kennzeichnung, dem besonderen Zweck entsprechen. Alle dem KÄUFER gelieferten Waren müssen allen anwendbaren Bundes-, Landes- und lokalen Gesetzen und Vorschriften entsprechen. Der VERKÄUFER stellt den KÄUFER von jeglicher Verletzung dieser Garantien frei und hält ihn schadlos. Keine Beschränkung der Rechtsmittel des Käufers, die in einem Angebot, einer Bestätigung, einer Rechnung oder einem anderen Dokument enthalten ist, soll eine solche Entschädigung reduzieren oder anderweitig einschränken. Waren, die nicht der Garantie entsprechen, können auf Kosten des VERKÄUFERS an den VERKÄUFER zurückgeschickt werden, um entweder eine Gutschrift oder einen Ersatz zu erhalten, je nach Anweisung des KÄUFERS. Der KÄUFER kann solche mangelhaften oder nicht konformen Waren auf Risiko des VERKÄUFERS an diesen zurücksenden, wobei der VERKÄUFER alle Transportkosten zu tragen hat. Jegliche Zahlungen des KÄUFERS für solche fehlerhaften oder nicht konformen Waren werden vom VERKÄUFER zurückerstattet, es sei denn, der VERKÄUFER ersetzt oder korrigiert solche Fehler auf Kosten des VERKÄUFERS zeitnah. Diese Garantien überdauern die Annahme und Bezahlung der Waren.

 

12. Patent-Entschädigung:

Der VERKÄUFER hält den KÄUFER und seine Kunden schadlos von allen Verbindlichkeiten, Schäden, Ansprüchen, Verlusten, Kosten und Ausgaben (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren und anderer damit verbundener Kosten), die dem KÄUFER aufgrund von Klagen oder Verfahren wegen Verletzung von Patenten, Warenzeichen oder Urheberrechten durch den Verkauf oder die Verwendung der hierunter gelieferten Waren, entweder allein oder in Verbindung mit anderen Gegenständen, entstehen, gegen ihn festgesetzt oder von ihm getragen werden. Wenn die Nutzung oder der Verkauf von Waren, für die der VERKÄUFER den KÄUFER schadlos hält, als Ergebnis einer solchen Klage oder eines solchen Verfahrens untersagt wird, muss der VERKÄUFER ohne Kosten für den KÄUFER dem KÄUFER und seinen Kunden das Recht verschaffen, diese Waren zu nutzen und zu verkaufen, oder gleichwertige Waren ersetzen. Für den Fall, dass der VERKÄUFER nicht in der Lage ist, einen gleichwertigen Artikel als Ersatz zu beschaffen, wird der VERKÄUFER den KÄUFER und seine Kunden für jegliche Art von Verlusten oder Schäden entschädigen, die aufgrund einer solchen Unterlassungsverfügung und Verletzung entstehen.

 

13. Vertraulichkeit:

Der VERKÄUFER hat alle vertraulichen Informationen, wie unten definiert, als vertraulich zu betrachten und zu behandeln und darf keine vertraulichen Informationen an Dritte weitergeben oder vertrauliche Informationen für andere Zwecke als die in der Bestellung des KÄUFERS vorgesehenen verwenden. Der KÄUFER behält alle Rechte in Bezug auf solche vertraulichen Informationen, und der VERKÄUFER darf nicht zulassen, dass vertrauliche Informationen kopiert oder in Verbindung mit Waren oder Dienstleistungen an Dritte verwendet werden. Der Begriff "vertrauliche Informationen" umfasst alle Zeichnungen, Spezifikationen, Entwürfe, technischen Anweisungen und alle anderen Informationen, die der KÄUFER dem VERKÄUFER zur Verfügung stellt. Der VERKÄUFER darf weder damit werben noch die Tatsache offenlegen, dass der KÄUFER einen Vertrag über den Kauf von Waren oder Dienstleistungen vom VERKÄUFER abgeschlossen hat, noch dürfen vertrauliche Informationen, die sich auf die Bestellung des KÄUFERS beziehen, ohne schriftliche Genehmigung des KÄUFERS offengelegt werden. Wenn Waren in Übereinstimmung mit vom KÄUFER zur Verfügung gestellten Spezifikationen oder Daten entworfen wurden, dürfen weder die Waren noch ähnliche Waren vom VERKÄUFER ohne die schriftliche Zustimmung des KÄUFERS reproduziert werden, und alle Spezifikationen, Zeichnungen, Fotografien, Daten und anderes Material oder Informationen, die in Verbindung damit geliefert wurden, bleiben zu jeder Zeit Eigentum des KÄUFERS und werden vom VERKÄUFER als vertrauliche Informationen behandelt und sind auf schriftliche Aufforderung des KÄUFERS unverzüglich zurückzugeben. Sofern nicht anderweitig schriftlich zwischen dem KÄUFER und dem VERKÄUFER vereinbart, gehen alle Rechte, Titel und Interessen an Erfindungen, Entwicklungen, Verbesserungen oder Modifikationen oder sonstigem geistigen Eigentum (zusammenfassend "Erfindungen"), deren Entwicklung auf Wunsch des KÄUFERS oder ganz oder teilweise von diesem finanziert wurde, in das alleinige Eigentum des KÄUFERS über. Der VERKÄUFER wird alle vom KÄUFER geforderten Maßnahmen ergreifen, um das Eigentum des KÄUFERS an diesen Erfindungen zu vervollkommnen.

 

14. Entschädigung und Versicherung:

Der VERKÄUFER stimmt zu, den KÄUFER zu entschädigen, zu verteidigen und schadlos zu halten gegen alle Haftungen, Schäden (einschließlich Folge- und Nebenschäden), Ansprüche, Verluste, Kosten und Ausgaben (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren und anderer damit verbundener Kosten) in Bezug auf (i) die Verletzung der Bestellung und/oder dieser Geschäftsbedingungen durch den VERKÄUFER und (ii) Sachschäden, Tod und/oder Körperverletzung, die sich aus der Leistung des VERKÄUFERS im Rahmen einer Bestellung des KÄUFERS ergeben, wobei die Haftung, der Anspruch, der Verlust oder die Ausgaben durch Handlungen oder Unterlassungen des VERKÄUFERS verursacht werden. Der VERKÄUFER erklärt sich damit einverstanden, den KÄUFER zu entschädigen, zu verteidigen und schadlos zu halten gegen jegliche Ansprüche wegen Personen- oder Sachschäden, die aus unsicherem oder fehlerhaftem Material, Verarbeitung oder Design der Waren resultieren oder angeblich daraus resultieren.

 

Der VERKÄUFER unterhält eine allgemeine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Millionen US-Dollar (5.000.000 US-Dollar) pro Schadensfall für Sach- und Personenschäden sowie für vertragliche Haftpflicht. Auf Verlangen hat der VERKÄUFER dem KÄUFER eine Versicherungsbescheinigung zum Nachweis dieser Versicherung vorzulegen.

 

15. Keine Abtretung:

Der VERKÄUFER darf die Bestellungen des KÄUFERS nicht an Dritte abtreten, mit der Ausnahme, dass der VERKÄUFER mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des KÄUFERS eine Abtretung der hierunter fälligen Gelder an ein Finanzinstitut vornehmen darf, vorbehaltlich des Rechts des KÄUFERS auf Aufrechnung.

 

16. Aufrechnung:

Der KÄUFER ist berechtigt, jeden Betrag, den der VERKÄUFER dem KÄUFER zu irgendeinem Zeitpunkt schuldet, mit jedem vom KÄUFER gemäß dieser Bestellung zu zahlenden Betrag zu verrechnen.

 

17. Kein Verzicht:

Das Versäumnis einer der Parteien, auf die Erfüllung einer Bedingung durch die andere Partei zu bestehen, oder der Verzicht auf eine Verletzung oder Nichterfüllung durch die andere Partei bedeutet keinen Verzicht auf andere Bedingungen oder Nichterfüllungen, ob ähnlicher Art oder nicht.

 

18. Abänderung:

Eine Änderung der Bedingungen dieser Bestellung ist nur in schriftlicher Form und mit Unterschrift der Partei möglich, gegen die die Leistung verlangt wird.

 

19. Einhaltung von Gesetzen:

Der VERKÄUFER ist verpflichtet, auf eigene Kosten alle anwendbaren Gesetze, Verordnungen und sonstigen Anforderungen aller anwendbaren Regierungsbehörden, -stellen oder -institutionen einzuhalten und alle Verbindlichkeiten oder Verpflichtungen zu übernehmen, die ihm in Bezug auf die Erfüllung dieser Bestellung auferlegt werden. Ohne die Allgemeingültigkeit des Vorstehenden einzuschränken, sichert der VERKÄUFER zu, dass er die folgenden Gesetze (in der jeweils gültigen Fassung) und alle dazugehörigen Regeln und Vorschriften einhält: (a) Federal Occupational Health and Safety Act von 1970; (b) Fair Labor Standards Act von 1938; (c) EG-Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten; (d) VERORDNUNG (EG) 1907/2006 (REACH) und alle Änderungen; (e) EG-Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte; und (f) Gesetze zur Diskriminierung aufgrund von Alter, Rasse, Hautfarbe, religiösem Bekenntnis, Geschlecht, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität, Abstammung oder nationaler Herkunft, körperlicher oder geistiger Behinderung oder Veteranenstatus. Der VERKÄUFER verpflichtet sich, den KÄUFER unverzüglich über Produktrückrufe oder schädliche Materialien oder Defekte, die in den Waren des VERKÄUFERS enthalten sind, zu informieren. Der VERKÄUFER verpflichtet sich, den KÄUFER und seine Kunden von allen Verbindlichkeiten, Schäden, Ansprüchen, Verlusten, Kosten und Ausgaben (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren und anderer damit verbundener Kosten) freizustellen und schadlos zu halten, die dem KÄUFER aufgrund von Handlungen oder Verfahren entstehen, die eine Verletzung von anwendbaren Gesetzen, Verordnungen und anderen Anforderungen aller anwendbaren Regierungsbehörden, -stellen oder -institutionen vorwerfen.  Der VERKÄUFER stellt dem KÄUFER ein Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung, wie gesetzlich vorgeschrieben. Der VERKÄUFER kennzeichnet die Behälter aller gefährlichen Materialien, die im Rahmen dieser Bestellung geliefert werden, in Übereinstimmung mit allen relevanten Gesetzen und Vorschriften für den Transport gefährlicher Materialien, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Hazardous Materials Transportation Act, 49 U.S.C. § 5101, et seq. und 49 CFR Parts 171-180.

 

Der VERKÄUFER verpflichtet sich, alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften in Bezug auf die mit oder im Namen von Lincoln durchgeführten Geschäfte oder erbrachten Dienstleistungen einzuhalten, einschließlich (ohne Einschränkung) aller anwendbaren "Anti-Korruptionsgesetze", die die direkte oder indirekte Zahlung oder Übertragung von Wertgegenständen an Regierungen, Regierungsbeamte, staatliche Unternehmen, politische Parteien, Parteifunktionäre oder an Verwandte oder Partner solcher Funktionäre in Verbindung mit der Erlangung oder Aufrechterhaltung von Geschäften oder einem unzulässigen Geschäftsvorteil verbieten.

 

Der VERKÄUFER erklärt sich damit einverstanden, sich nicht am Verkauf von Lincoln-Produkten oder -Technologie an Unternehmen in oder für den Export in Länder zu beteiligen, die nach den US-Exportkontrollgesetzen als "verbotene Länder" gelten (derzeit Kuba, Iran, Nordkorea, Sudan oder Syrien) oder für die Verwendung in nuklearen, chemischen oder biologischen Waffen oder Raketen- oder Flugkörperanwendungen.

 

Auf Anfrage des KÄUFERS wird der VERKÄUFER auf jede angemessene Anfrage hin Informationen (einschließlich einer schriftlichen Bescheinigung) über die Einhaltung der anwendbaren Gesetze, Regeln oder Vorschriften zur Verfügung stellen.

 

Der KÄUFER ist Inhaber von Verträgen der US-Regierung und unterliegt aufgrund dessen bestimmten zusätzlichen gesetzlichen, regulatorischen und vertraglichen Anforderungen. Wenn diese Bestellung im Rahmen eines Hauptvertrags der US-Regierung oder eines Untervertrags im Rahmen eines Hauptvertrags der US-Regierung erteilt wird, erklärt sich der VERKÄUFER damit einverstanden, alle gesetzlichen, behördlichen und vertraglichen Anforderungen einzuhalten, die für den Hauptvertrag oder Untervertrag gelten und von denen dem VERKÄUFER auf Anfrage Kopien zur Verfügung gestellt werden können.

 

Der KÄUFER übernimmt in diese Vereinbarung, soweit zutreffend, die Verpflichtungen in Bezug auf die Bekanntgabe von Arbeitnehmerrechten gemäß den Bundesarbeitsgesetzen, die in 29 CFR Teil 471, Anhang A zu Unterabschnitt A zu finden sind, und der Lieferant wird diese Verpflichtungen ebenfalls in alle zutreffenden Unterverträge aufnehmen, wie in 29 CFR Teil 471 gefordert.  Für Einkäufe des KÄUFERS in Höhe von 100.000 USD oder mehr, die in einer einzigen Bestellung und nicht zusammengefasst erfolgen und für die Erfüllung der direkten Bundesverträge des KÄUFERS notwendig sind, kann der Lieferant verpflichtet sein, ein VETS-4212 gemäß 41 CFR Teil 61-300 auszufüllen.

 

Sklaverei und Menschenhandel: Der VERKÄUFER wird sein Geschäft in Übereinstimmung mit allen anwendbaren Gesetzen in Bezug auf Beschäftigung und Arbeits-, Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitspraktiken betreiben. Der VERKÄUFER sichert Lincoln zu, dass er keine Sklaverei, Zwangsarbeit, unfreiwillige oder erzwungene Arbeit, Kinderarbeit, Menschenhandel oder Sexhandel durch Angestellte, Vertreter, Subunternehmer oder den VERKÄUFER beim Betrieb oder bei der Unterstützung seines Unternehmens oder bei der Herstellung und dem Vertrieb von Produkten an Lincoln zulassen wird. Der VERKÄUFER garantiert Lincoln weiterhin und stimmt zu, dass er: 1. Sich nicht an irgendeiner Form von Menschenhandel, sei es durch Gewalt, Betrug oder Zwang, oder an irgendeiner Form von unfreiwilliger Knechtschaft oder Sklaverei, oder an irgendeiner Form von Sexhandel oder der Vermittlung von kommerziellen sexuellen Handlungen zu beteiligen; 2. 2. wissentlich keine Form von Zwangs- oder unfreiwilliger Arbeit anzuwenden, auch nicht durch (a) die Androhung von Schaden oder Zwang gegen eine Person; (b) ein Schema, einen Plan oder ein Muster, das eine Person zu der Annahme veranlassen soll, dass sie oder eine andere Person ernsthaften Schaden oder Zwang erleiden würde, wenn sie diese Arbeit oder diese Dienste nicht leisten würde; oder (c) die Androhung des Missbrauchs von Rechtsmitteln; 3. Sie dürfen sich nicht an Kinderarbeit beteiligen oder diese unterstützen und müssen alle geltenden lokalen Gesetze zur Kinderarbeit einhalten; 4. Sie dürfen die Ausweis- oder Einwanderungsdokumente eines Mitarbeiters, wie z. B. Reisepässe oder Führerscheine, nicht zerstören, verbergen, konfiszieren oder ihm auf andere Weise den Zugang dazu verweigern; 5. 5. keine irreführenden Praktiken bei der Anwerbung von Mitarbeitern oder dem Angebot von Arbeitsplätzen anwenden und die Mitarbeiter in angemessener Weise über die Arbeitsbedingungen, einschließlich der Löhne und Sozialleistungen, den Arbeitsort, die Unterbringungsbedingungen und die damit verbundenen Kosten (falls vorhanden), alle Kosten, die dem Mitarbeiter in Rechnung gestellt oder vom Verdienst einbehalten werden, sowie gegebenenfalls über die Gefährlichkeit der Arbeit informieren. 6. 7. keine Gebühren für die Anwerbung von Mitarbeitern oder potenziellen Mitarbeitern zu verlangen und keine Personalvermittler einzusetzen, die die lokalen Arbeitsgesetze des Landes, in dem die Anwerbung oder Beschäftigung stattfindet, nicht einhalten; der VERKÄUFER muss angemessene Schritte unternehmen, um die Einhaltung dieser Bedingungen innerhalb seiner eigenen Lieferketten zu prüfen oder zu überwachen und muss Lincoln auf Anfrage eine schriftliche Bestätigung vorlegen, die die Einhaltung der oben genannten Anforderungen und des geltenden Rechts bestätigt.

 

Der VERKÄUFER erklärt sich bereit, in seiner Lieferkette Verfahren zu implementieren, um Folgendes zu unternehmen: (1) eine angemessene Untersuchung des Herkunftslandes von Konfliktmineralien (Zinn, Tantal, Wolfram und Gold), die in den an den KÄUFER gelieferten Waren enthalten sind, und (2) eine Due-Diligence-Prüfung seiner Lieferkette, um festzustellen, ob Konfliktmineralien aus der Demokratischen Republik Kongo oder einem der umliegenden Länder Angola, Burundi, Zentralafrikanische Republik, Ruanda, Südsudan, Tansania, Uganda oder Sambia ("Abgedeckte Länder") stammen, direkt oder indirekt ungesetzliche bewaffnete Gruppen dort unterstützen und (3) Verfahren zur Bewertung und Minderung des Risikos des Kaufs von Konfliktmineralien aus Quellen, die solche bewaffneten Gruppen unterstützen könnten, implementieren und (4) gegebenenfalls Abschnitt 1502 des U. S. Dodd-Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Act.

 

Der KÄUFER ist ein Arbeitgeber mit Chancengleichheit und ein Auftragnehmer oder Unterauftragnehmer des Bundes. Folglich vereinbaren die Parteien, dass sie, soweit anwendbar, die Anforderungen von 41 CFR 60-1.4(a), 41 CFR 60-300.5(a) und 41 CFR 60-741.5(a) einhalten werden und dass diese Gesetze hier durch Verweis aufgenommen werden. Diese Vorschriften verbieten die Diskriminierung von qualifizierten Personen aufgrund ihres Status als geschützte Veteranen oder Personen mit Behinderungen und verbieten die Diskriminierung aller Personen aufgrund ihrer Rasse, Hautfarbe, Religion, ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Geschlechtsidentität oder ihrer nationalen Herkunft. Diese Vorschriften verlangen, dass die betroffenen Haupt- und Unterauftragnehmer positive Maßnahmen ergreifen, um Personen ohne Rücksicht auf Rasse, Hautfarbe, Religion, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität, nationale Herkunft, geschützten Veteranenstatus oder Behinderung einzustellen und zu befördern. Die Parteien vereinbaren außerdem, dass sie sich an die Anforderungen der Executive Order 13496 (29 CFR Part 471, Appendix A to Subpart A) halten werden, die sich auf die Bekanntgabe von Arbeitnehmerrechten gemäß den Bundesarbeitsgesetzen bezieht. 

 

Proposition 65 schreibt vor, dass Produkte, die in Kalifornien verkauft werden, mit Warnhinweisen versehen werden müssen, wenn sie bestimmte Chemikalien enthalten, die vom Staat Kalifornien als krebserregend, geburtsschädigend oder fortpflanzungsgefährdend eingestuft werden. Beispiele für aufgelistete Chemikalien sind Chrom, Blei, Nickel und Di(2-ethylhexyl)phthalat DEHP (das als Weichmacher in PVC verwendet wird). Produkte, die auch nur sehr geringe Mengen dieser oder anderer aufgelisteter Chemikalien enthalten (siehe https://oehha.ca.gov/proposition-65/proposition-65-list), müssen einen Warnhinweis nach Proposition 65 tragen. Der VERKÄUFER von Fertigprodukten, unabhängig davon, ob sie in Einzelhandels- oder Großverpackungen geliefert werden, ist allein dafür verantwortlich, festzustellen, ob das Produkt eine aufgelistete Chemikalie enthält, und, falls dies der Fall ist, das Produkt oder seine Einzelhandelsverpackung mit dem vorgeschriebenen Warnhinweis zu versehen. Der VERKÄUFER von Materialien und Bauteilen ist dafür verantwortlich, den KÄUFER zu benachrichtigen, wenn das von ihm gelieferte Material oder Bauteil eine gelistete Chemikalie enthält, damit der KÄUFER einen entsprechenden Warnhinweis anbringen kann. Der VERKÄUFER erklärt sich damit einverstanden, den KÄUFER zu verteidigen und von allen Ansprüchen freizustellen, die sich daraus ergeben, dass sein Produkt nicht der Proposition 65 entspricht oder dass er den KÄUFER nicht darüber informiert, dass ein von ihm geliefertes Bauteil eine gelistete Chemikalie enthält. Für weitere Informationen über California Proposition 65 siehe https://oehha.ca.gov/proposition-65.

 

20. Zoll- und Einfuhrbestimmungen:

Sofern nicht anderweitig mit dem KÄUFER vereinbart, erklärt sich der VERKÄUFER damit einverstanden, dass der KÄUFER nicht der eingetragene Importeur für jede Lieferung der Waren in die Vereinigten Staaten zur Lieferung an den KÄUFER sein wird. Der VERKÄUFER erklärt sich damit einverstanden, bei der Lieferung von Waren an den KÄUFER alle anwendbaren U.S.-Zoll- und Importgesetze und -anforderungen vollständig einzuhalten. Alle Waren müssen auffällig, lesbar und dauerhaft in englischer Sprache mit ihrem Herkunftsland in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen gekennzeichnet oder etikettiert sein. Für Waren, die von außerhalb der USA geliefert werden, muss der VERKÄUFER eine Handelsrechnung vorlegen, die die Waren in englischer Sprache beschreibt und alle Zahlungen und Gebühren, direkt und indirekt, die für die Waren zu leisten sind, in ausreichender Ausführlichkeit auflistet, um die Einfuhr der Waren in die USA und die Abfertigung durch den US-Zoll zu unterstützen. Darüber hinaus hat der VERKÄUFER dem KÄUFER alle Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die das Ursprungsland, die Bewertung, die HTS-Klassifizierung und/oder die Vorzugsbehandlung gemäß den US-Zollgesetzen belegen (einschließlich, im Falle von aus Mexiko, Kanada oder den USA gelieferten Waren, eines NAFTA-Ursprungszertifikats für in Frage kommende Waren), und hat den KÄUFER unverzüglich über alle Änderungen dieser Informationen zu informieren.

 

Für den Fall, dass der KÄUFER den VERKÄUFER darüber informiert, dass der KÄUFER die Waren (Sendung/Palette) in ihrem ursprünglichen Inhalt an eines seiner verbundenen Unternehmen außerhalb der Vereinigten Staaten weiterleiten wird, muss der VERKÄUFER Verpackungen/Paletten bereitstellen, die den ISPM-15 (International Standards for Phytosanitary Measures #15) entsprechen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Bereitstellung des richtigen Stempels, Brandings oder der Zertifizierung auf der Verpackung. Andernfalls können dem VERKÄUFER vom KÄUFER zusätzliche Kosten auferlegt werden.

 

21. Ethisches Geschäftsgebaren/Lincoln Code of Corporate Conduct and Ethics:

Der KÄUFER erwartet, dass sich der VERKÄUFER zu fairen, ehrlichen und ethischen Geschäftspraktiken und -verhaltensweisen und zur vollständigen Einhaltung der veröffentlichten Standards und Kodizes für seine Branche verpflichtet, und der VERKÄUFER stimmt den vorstehenden Grundsätzen zu und akzeptiert sie als maßgebliches Prinzip für seine Beziehung zum KÄUFER. Insbesondere garantiert der VERKÄUFER, dass seine Beschäftigungs-, Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitspraktiken mit den Industriestandards und den geltenden Gesetzen übereinstimmen. Darüber hinaus erkennt der VERKÄUFER an, dass der KÄUFER einen Verhaltens- und Ethikkodex verabschiedet hat, der unter anderem seine Beziehungen zu den Lieferanten regelt (eine Kopie davon kann auf der Website des KÄUFERS unter www.lincolnelectric.com eingesehen werden). Der VERKÄUFER erklärt sich damit einverstanden, sich in seinen Geschäften mit dem KÄUFER in einer Weise zu verhalten, die mit dem Kodex des KÄUFERS übereinstimmt und seine Einhaltung erleichtert.

 

22. Geltendes Recht:

Alle Bestellungen des KÄUFERS unterliegen den Gesetzen des Staates Ohio, einschließlich der Bestimmungen des Einheitlichen Handelsgesetzbuches von Ohio, jedoch unter ausdrücklichem Ausschluss der Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf von 1980 und unter Ausschluss der Grundsätze des Kollisionsrechts, und werden entsprechend ausgelegt und durchgesetzt. Der VERKÄUFER erklärt sich hiermit bedingungslos und unwiderruflich damit einverstanden, sich der Gerichtsbarkeit eines jeden im Staat Ohio ansässigen ordentlichen Gerichts zu unterwerfen.

 

23. Meinungsverschiedenheiten:

Im Falle einer Kontroverse, eines Anspruchs oder einer Streitigkeit, die sich aus einer Bestellung ergeben oder mit dieser in Zusammenhang stehen (eine "Streitigkeit"), werden der KÄUFER und der VERKÄUFER versuchen, die Angelegenheit gütlich durch gegenseitige Gespräche zu lösen, die durch eine schriftliche Mitteilung der geschädigten Partei an die andere Partei so schnell wie möglich nach dem Auftreten einer Streitigkeit eingeleitet werden und die sowohl vom KÄUFER als auch vom VERKÄUFER gewissenhaft in gutem Glauben geführt werden müssen. Solche Diskussionen können telefonisch oder bei einem oder mehreren Treffen am Hauptsitz des KÄUFERS oder an einem anderen Ort, den die Parteien vereinbaren können, geführt werden.

 

Gelingt es den Parteien nicht, eine derartige Streitigkeit innerhalb einer Frist von dreißig (30) Tagen nach dem Datum der im obigen Absatz genannten Mitteilung über die Einleitung solcher Gespräche durch eine gütliche Einigung und einen Kompromiss beizulegen, kann jede Partei die Streitigkeit zur Beilegung durch ein Schlichtungsverfahren vorlegen. Die Schlichtung wird am Hauptsitz des KÄUFERS oder an einem anderen Ort, den die Parteien vereinbaren können, durchgeführt. Der Schlichter wird von den Parteien gemeinsam ausgewählt. Das Schlichtungsverfahren dauert mindestens dreißig (30) Tage, es sei denn, der Schlichter entscheidet sich für einen früheren Rückzug. Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten für die Mediationsbemühungen, und die Parteien teilen sich zu gleichen Teilen die Kosten für den Mediator.

 

Kann der Streitfall nicht durch ein Mediationsverfahren beigelegt werden, kann jede Partei eine Klage zur Beilegung des Streitfalls vor den Gerichten des Bundesstaates Ohio einreichen, und jede der Parteien unterwirft sich unwiderruflich der ausschließlichen Zuständigkeit dieser Gerichte, verzichtet auf jeglichen Einwand, den sie jetzt oder später in Bezug auf den Gerichtsstand oder die Zweckmäßigkeit des Gerichtsstandes erheben könnte, und erklärt sich damit einverstanden, dass alle Ansprüche in Bezug auf diesen Streitfall nur vor diesen Gerichten verhandelt und entschieden werden. Prozesse in solchen Streitigkeiten können jeder Partei überall auf der Welt zugestellt werden.

 

24. Steuern:

Alle Steuern (ob Umsatz-, Gebrauchs-, Verbrauchs- oder sonstige Steuern), die der VERKÄUFER laut Gesetz vom KÄUFER einziehen und an die zuständigen Regierungsbehörden abführen muss, werden auf der Rechnung des VERKÄUFERS gesondert ausgewiesen und sind im Preis der Waren enthalten.

 

25. Anerkenntnis:

Diese Bestellung enthält die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Bestellung. Jede Bezugnahme auf das Verkaufsangebot oder den Vorschlag des VERKÄUFERS dient ausschließlich dem Zweck, die darin enthaltene Beschreibung, Preisgestaltung und Spezifikationen der Waren aufzunehmen, soweit diese Beschreibung, Preisgestaltung und Spezifikationen nicht im Widerspruch zur Beschreibung, Preisgestaltung und Spezifikationen auf der Vorderseite dieser Bestellung stehen. Für den Fall, dass der VERKÄUFER diese Bestellung auf seinem eigenen Bestätigungs- oder Annahmeformular annimmt, wird davon ausgegangen, dass alle Bedingungen dieser Bestellung (einschließlich der durch Verweis einbezogenen Bedingungen) keinen zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen im Formular des VERKÄUFERS unterliegen und dass nur die Bedingungen dieser Bestellung maßgebend sind.

 

ALLE ZUSÄTZLICHEN ODER ABWEICHENDEN BEDINGUNGEN IM FORMULAR DES VERKÄUFERS WERDEN HIERMIT ALS WESENTLICHE ÄNDERUNGEN BETRACHTET, UND ES WIRD HIERMIT EIN WIDERSPRUCH GEGEN DIESE BEDINGUNGEN UND DEREN ABLEHNUNG MITGETEILT.