Verkaufsbedingungen Produkte und Dienstleistungen Lichtbogenschweißen

1. MAI 2019

Bedingungen und Konditionen


1 DEFINITIONEN
1.1 "Käufer" bedeutet die Person, deren Bestellung vom Verkäufer angenommen wurde;
"Bedingungen" bedeutet die nachstehend aufgeführten Verkaufsbedingungen einschließlich der Incoterms, sofern sie nicht durch besondere, von den Parteien vereinbarte Bedingungen abgeändert werden;
Vertrag bedeutet den Vertrag über die Lieferung der Waren in Übereinstimmung mit der Auftragsbestätigung und diesen Bedingungen;
Kosten bedeutet die dem Verkäufer entstandenen Kosten für Transport (einschließlich Be- und Entladen), Verpackung, Versicherung und/oder Mehrwertsteuer, die in Bezug auf die Waren zu zahlen ist;
Höhere Gewalt bedeutet alle Umstände, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle des Verkäufers liegen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Streik, Aussperrung oder andere Arbeitskampfmaßnahmen, Naturkatastrophen oder Terroranschläge);
Waren bedeutet die Waren (einschließlich aller Teilmengen der Waren oder Teile davon), die der Verkäufer gemäß dem Vertrag zu liefern hat;
Incoterms bedeutet die von der Internationalen Handelskammer veröffentlichten Incoterms® 2010 in ihrer jeweils gültigen Fassung;
Internationaler Liefervertrag hat die Bedeutung in Abschnitt 26(3) des Unfair Contract Terms Act 1977;
Rechnung bedeutet die Rechnung über den Preis zuzüglich aller zu zahlenden Kosten;
Schriftlich schließt Telex, Kabel, Fax und vergleichbare Kommunikationsmittel ein;
Bestellung bedeutet die Bestellung des Käufers;
Auftragsbestätigung bedeutet die vom Verkäufer erstellte Auftragsbestätigung, die die Beschreibung, den Preis (zuzüglich aller anfallenden Kosten), die Menge, die Qualität und alle Spezifikationen der Waren sowie alle zwischen den Parteien vereinbarten Sonderbedingungen enthält;
Fälligkeitsdatum ist der letzte Arbeitstag des Monats, der auf das Ende des Monats folgt, in dem die Lieferung der Waren erfolgt, oder ein anderes vom Verkäufer schriftlich vereinbartes Datum;
Preis bedeutet den in der Auftragsbestätigung genannten Preis für die Waren oder, wenn kein Preis angegeben ist, den in der Preisliste des Verkäufers zum Zeitpunkt der Lieferung aufgeführten Preis (ohne Kosten);
Angebot bedeutet ein schriftliches Angebot des Verkäufers für die Waren;
Verkäufer bedeutet Lincoln Electric (UK) Limited mit Sitz in Mansfield Road, Aston, Sheffield S26 2BS;
Mehrwertsteuer bedeutet die Mehrwertsteuer, die zu dem am Datum der Rechnung geltenden Satz zu zahlen ist.

2 VERKAUFSGRUNDLAGEN
2.1 Diese Bedingungen gelten für den Vertrag unter Ausschluss aller anderen Bedingungen und Konditionen, einschließlich aller Bedingungen und Konditionen, die der Käufer vorgibt, anzuwenden, oder die durch Handel, Gewohnheit oder Geschäftsverlauf impliziert werden können.
2.2 Alle Bestellungen von Waren gelten als Angebot des Käufers, die Waren gemäß diesen Bedingungen zu erwerben.
2.3 Der Vertrag wird für den Käufer und den Verkäufer verbindlich, wenn der Verkäufer eine Auftragsbestätigung ausstellt.
2.4 Der Käufer erkennt an, dass er sich nicht auf Erklärungen, Versprechungen oder Zusicherungen verlassen hat, die vom oder im Namen des Verkäufers gemacht oder abgegeben wurden und nicht im Vertrag enthalten sind.
2.5 Etwaige Druck-, Schreib- oder andere Fehler oder Auslassungen in Verkaufsunterlagen, Angeboten, Preislisten, Auftragsbestätigungen, Rechnungen oder anderen vom Verkäufer herausgegebenen Dokumenten oder Informationen können korrigiert werden, ohne dass der Verkäufer dafür haftet.
2.6 Alle Ratschläge oder Empfehlungen, die der Verkäufer oder seine Angestellten oder Vertreter dem Käufer oder seinen Angestellten oder Vertretern in Bezug auf die Lagerung, Anwendung oder Verwendung der Waren geben, werden auf eigenes Risiko des Käufers befolgt oder befolgt, und der Verkäufer haftet daher nicht für solche Ratschläge oder Empfehlungen.
2.7 Alle Zeichnungen, Fotografien, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstigen technischen Informationen und Angaben zu den Waren sowie etwaige Musterbücher werden vom Verkäufer als ungefähre Vorstellung von den Waren zur Verfügung gestellt und sind nicht Bestandteil des Vertrags.

3 DIE WAREN
3.1 Der Käufer hat dafür zu sorgen, dass die Angaben in der Auftragsbestätigung vollständig und richtig sind.
3.2 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Änderungen an der Spezifikation der Waren vorzunehmen, die erforderlich sind, damit der Verkäufer Sicherheits- oder andere gesetzliche Anforderungen erfüllen kann, oder, wenn die Waren nach der Spezifikation des Verkäufers geliefert werden sollen, die ihre Qualität oder Leistung nicht wesentlich beeinträchtigen.
3.3 Sobald eine Auftragsbestätigung vorliegt, kann der Käufer den Auftrag nur mit schriftlicher Zustimmung des Verkäufers stornieren, vorausgesetzt, dass der Käufer den Verkäufer in vollem Umfang für alle Verluste (einschließlich entgangenen Gewinns), Kosten (einschließlich der Kosten für alle eingesetzten Arbeitskräfte und Materialien), Schäden, Gebühren und Aufwendungen entschädigt, die dem Verkäufer infolge einer Stornierung entstehen.
3.4 Bestellungen werden vom Verkäufer vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Waren zur Lieferung angenommen.

4 PREIS UND ZAHLUNG
4.1 Angebote müssen innerhalb von 30 Tagen (oder einem anderen im Angebot angegebenen Datum) nach ihrer Erstellung angenommen werden; danach können sie vom Verkäufer ohne Benachrichtigung des Käufers geändert werden.
4.2 Sofern kein verbindliches Angebot vorliegt, kann der Verkäufer durch Mitteilung an den Käufer jederzeit vor der Lieferung den Preis erhöhen, um einer Erhöhung der Kosten der Waren Rechnung zu tragen, die auf folgende Faktoren zurückzuführen ist:
(a) Faktoren, die sich der Kontrolle des Verkäufers entziehen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Wechselkursschwankungen, Erhöhungen von Steuern und Abgaben sowie Erhöhungen von Arbeits-, Material- und anderen Herstellungskosten);
(b) jede Aufforderung des Käufers, die Einzelheiten der Bestellung zu ändern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Lieferdatum, die Spezifikationen für die Waren und/oder die Warenmengen;
(c) jede Verzögerung, die durch Anweisungen des Käufers oder das Versäumnis des Käufers, dem Verkäufer angemessene oder genaue Informationen oder Anweisungen zu geben, verursacht wird.
4.3 Rechnungen werden zum Zeitpunkt der Lieferung ausgestellt und sind am Fälligkeitstag zahlbar.
4.4 Die Zahlung der Rechnung erfolgt durch direkte Banküberweisung auf die dem Käufer vom Verkäufer mitgeteilte Kontonummer.
4.5 Die Kosten für Paletten und Mehrwegverpackungen werden dem Käufer in vollem Umfang gutgeschrieben, sofern sie dem Verkäufer vor dem Fälligkeitsdatum der Zahlung unbeschädigt zurückgegeben werden.
4.6 Wenn der Käufer eine Zahlung am oder vor dem Fälligkeitsdatum nicht leistet, kann der Verkäufer unbeschadet anderer Rechte oder Rechtsmittel, die dem Verkäufer zur Verfügung stehen
(a) vom Vertrag zurücktreten oder alle weiteren Lieferungen an den Käufer aussetzen;
(b) jede vom Käufer geleistete Zahlung für die Waren (oder die im Rahmen eines anderen Vertrags zwischen dem Käufer und dem Verkäufer gelieferten Waren) nach Ermessen des Verkäufers zu verwenden (ungeachtet einer angeblichen Verwendung durch den Käufer); und
(c) dem Käufer Zinsen (sowohl vor als auch nach einem Urteil) auf den unbezahlten Betrag in Höhe von vier Prozent pro Jahr über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Bank of England ab dem Fälligkeitsdatum der Zahlung bis zur vollständigen Zahlung in Rechnung zu stellen. Die Zinsen laufen täglich auf und sind zusammen mit dem überfälligen Betrag zu zahlen.

5 LIEFERUNG UND ABNAHME
5.1 Die Lieferung erfolgt gemäß dem für diesen Vertrag geltenden Incoterm, der CIP lautet, sofern in der Auftragsbestätigung nichts anderes angegeben ist.
Auftragsbestätigung ("Lieferung").
5.2 Der Verkäufer kann die Waren in separaten Teilmengen liefern. Jede Teillieferung wird gesondert in Rechnung gestellt und gemäß diesen Bedingungen bezahlt. Zahlt der Käufer die Rechnung für eine oder mehrere Teillieferungen der Waren am Fälligkeitstag nicht, so kann der Verkäufer (nach eigenem Ermessen):
(a) weitere Lieferungen der Waren ohne Vorankündigung bis zur Zahlung durch den Käufer aussetzen; und/oder
(b) den Vertrag als vom Käufer abgelehnt betrachten.
5.3 Alle für die Lieferung angegebenen Termine sind nur annähernd, und der Verkäufer haftet dem Käufer gegenüber nicht für direkte, indirekte oder Folgeschäden, wenn die Lieferung der Waren verzögert oder verhindert wird. Der Zeitpunkt der Lieferung ist nicht von wesentlicher Bedeutung. Der Käufer ist verpflichtet, die Lieferung anzunehmen und die Waren vollständig zu bezahlen, vorausgesetzt, dass die Lieferung jederzeit innerhalb von zwei Monaten nach dem Lieferdatum angeboten wird.
5.4 Nimmt der Käufer die Waren nicht ab oder erteilt er dem Verkäufer keine angemessenen Lieferanweisungen zu dem für die Lieferung angegebenen Zeitpunkt (ohne Verschulden des Verkäufers), so kann der Verkäufer unbeschadet aller anderen dem Verkäufer zustehenden Rechte oder Rechtsmittel:
(a) die Waren bis zur Lieferung auf Risiko des Käufers einlagern und dem Käufer die angemessenen Kosten für die Lagerung in Rechnung stellen; oder
(b) die Waren zum bestmöglichen Preis verkaufen und (nach Abzug aller angemessenen Lager- und Verkaufskosten) dem Käufer den über den Preis hinausgehenden Betrag in Rechnung stellen oder dem Käufer eine etwaige Unterschreitung des Preises in Rechnung stellen.
5.5 All Goods must be inspected by the Buyer immediately on Delivery. If there has been a short delivery the Buyer may by notice to the Seller within 10 days of Delivery, reject any Goods which are not in accordance with the Contract.
5.6 Geht eine solche Mitteilung nicht innerhalb der in Ziffer 5.5 genannten Frist beim Verkäufer ein, so wird davon ausgegangen, dass der Käufer die Waren angenommen hat, und er ist dann nicht berechtigt, sie zurückzuweisen.
5.7 Lehnt der Käufer die Waren gemäß Klausel 5.5 ordnungsgemäß ab, hat der Käufer dennoch den vollen Rechnungsbetrag für diese Waren zu zahlen, es sei denn, die Waren werden (auf Kosten des Käufers) vor dem Fälligkeitsdatum der Zahlung an den Verkäufer zurückgeschickt.

6 EIGENTUM UND GEFAHR
6.1 Die Waren gehen ab der Lieferung auf das Risiko des Käufers über.
6.2 Das Eigentum an den Waren geht erst dann vom Verkäufer über, wenn:
(a) der Käufer die Rechnung vollständig bezahlt hat; und
(b) keine weiteren Beträge vom Käufer an den Verkäufer fällig sind.
6.3 Solange das Eigentum an den Waren nicht gemäß Klausel 6.2 auf den Käufer übergeht, ist der Käufer verpflichtet:
(a) die Waren als Verwahrer für den Verkäufer zu halten;
(b) die Waren (auf eigene Kosten) getrennt von allen anderen in seinem Besitz befindlichen Waren zu lagern und sie so zu kennzeichnen, dass sie eindeutig als Eigentum des Verkäufers erkennbar sind;
(c) die Waren im Rahmen seines Geschäftsbetriebs zu veräußern und das Eigentum an den Waren auf seinen Kunden zu übertragen, der ein gutgläubiger, entgeltlicher Käufer ist, vorausgesetzt, dass diese Erlaubnis jederzeit durch Mitteilung des Verkäufers widerrufen werden kann und dass sie automatisch und ohne Mitteilung widerrufen wird, wenn der Käufer eine Konkurshandlung begeht oder wenn ein Zwangs- oder freiwilliges Liquidationsverfahren gegen den Käufer eingeleitet wird oder wenn ein Konkursverwalter, Zwangsverwalter, Zwangsverwalter oder Zwangsverwalter über einen Teil des Vermögens des Käufers bestellt wird;
(d) dem Verkäufer auf Verlangen diejenigen Waren zu liefern, die noch nicht aufgegeben oder weiterverkauft wurden;
(e) die Waren, die sich im Eigentum des Verkäufers befinden oder die in ein anderes Produkt eingebaut wurden, aber aus diesem Produkt ausgebaut werden können, nicht zu verpfänden oder in irgendeiner Weise als Sicherheit für eine Schuld zu belasten. Wenn der Käufer dies tut, werden unbeschadet anderer Rechte des Verkäufers alle Beträge, die der Käufer dem Verkäufer schuldet, sofort fällig und zahlbar; und
(f) die Waren in einem zufriedenstellenden Zustand zu halten und die Waren zum vollen Preis gegen alle Risiken zur angemessenen Zufriedenheit des Verkäufers zu versichern und versichert zu halten, und zwar von der Lieferung bis zu dem Datum, an dem das Eigentum an den Waren auf den Käufer übergeht.
6.4 Liefert der Käufer die Waren nicht gemäß Klausel 6.3(d), ist der Verkäufer berechtigt, alle dem Käufer gehörenden, von ihm bewohnten oder kontrollierten Räumlichkeiten, in denen sich die Waren befinden, zu betreten und die Waren wieder in Besitz zu nehmen, vorausgesetzt, der Verkäufer ist berechtigt, die Waren von den anderen Produkten, an denen sie befestigt oder in die sie integriert wurden, zu lösen, wenn die Waren an diesen befestigt oder in die sie integriert wurden.
6.5 Der Käufer hat auf Verlangen des Verkäufers eine Kopie der Versicherungspolice vorzulegen, die er gemäß Klausel 6.3(f) aufbewahren muss. Unterlässt er dies, so werden unbeschadet der sonstigen Rechte des Verkäufers alle Beträge, die der Käufer dem Verkäufer schuldet, sofort fällig und zahlbar. 

7 GARANTIE UND HAFTUNG
7.1 Mit Ausnahme der in diesen Bedingungen vorgesehenen Garantien gibt es keine ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien für die Marktgängigkeit oder die Eignung für einen bestimmten Zweck oder für andere Arten von Garantien, mit Ausnahme der Eigentumsrechte. Insbesondere werden hiermit alle Bedingungen und Garantien, die ansonsten durch das Gesetz oder nach dem Gewohnheitsrecht impliziert wären, im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
7.2 Vorbehaltlich der Klausel 7.3 haftet der Verkäufer unter keinen Umständen für indirekte, besondere oder Folgeschäden (einschließlich entgangener Gewinne oder Ansprüche Dritter), Kosten, Ausgaben oder andere Ansprüche auf Folgeschäden, die sich entweder aus der Verletzung oder Nichterfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag oder aus der Lieferung oder der beabsichtigten Nutzung der Waren ergeben, selbst wenn der Verkäufer auf die Möglichkeit solcher potenziellen Schäden hingewiesen wurde.
7.3 Bei anderen Verträgen als internationalen Lieferverträgen haftet der Verkäufer für Schäden, die durch Tod oder Körperverletzung infolge nachgewiesener Fahrlässigkeit des Verkäufers entstehen, und nichts in diesen Bedingungen hat die Wirkung, die Haftung gemäß dem Verbraucherschutzgesetz von 1987 gegenüber einer Person, die durch ein fehlerhaftes Produkt einen Schaden erlitten hat, oder gegenüber einem Angehörigen oder Verwandten einer solchen Person auszuschließen oder zu beschränken.
7.4 Der Verkäufer haftet dem Käufer gegenüber nicht und gilt nicht als vertragsbrüchig, wenn die Verzögerung oder Nichterfüllung einer seiner Verpflichtungen in Bezug auf die Waren auf ein Ereignis höherer Gewalt zurückzuführen ist.
7.5 Der Verkäufer gibt keine Zusicherung oder Garantie, dass die Verwendung der Waren nicht die Rechte Dritter verletzt, und der Verkäufer übernimmt in dieser Hinsicht keine Haftung.
8 SCHADENSERSATZ
8.1 Der Käufer verpflichtet sich, den Verkäufer schadlos zu halten:
(a) für alle Verluste, Schäden, Kosten und Auslagen, die dem Verkäufer im Zusammenhang mit einer Klage wegen Verletzung eines Patents, Urheberrechts, Geschmacksmusters, Warenzeichens oder sonstiger gewerblicher oder geistiger Eigentumsrechte einer anderen Person infolge der Herstellung oder Anwendung eines Verfahrens, das vom Verkäufer gemäß einer Spezifikation des Käufers auf die Waren angewandt wurde, zugesprochen wurden oder entstanden sind oder die der Verkäufer zur Beilegung einer solchen Klage gezahlt hat oder zu zahlen bereit ist; und
(b) in Bezug auf alle Klagen, Prozesse, Ansprüche, Forderungen, Kosten, Gebühren oder Ausgaben, die sich aus der Beschädigung oder Zerstörung von Eigentum, Personenschäden oder Tod ergeben, unabhängig davon, ob sie durch die Fahrlässigkeit des Verkäufers, seiner Bediensteten, Vertreter oder Unterauftragnehmer bei der Ausführung des Vertrages oder wie auch immer verursacht wurden, vorausgesetzt, dass fo

9 INSOLVENZ DES KÄUFERS
9.1 Wenn:
(a) der Käufer einen freiwilligen Vergleich mit seinen Gläubigern abschließt oder unter Zwangsverwaltung gestellt wird oder (als Einzelperson oder Firma) in Konkurs geht oder (als Unternehmen) in Liquidation geht (außer zum Zwecke der Verschmelzung oder Umstrukturierung); oder
(b) ein Grundpfandrechtsgläubiger das Eigentum oder Vermögen des Käufers in Besitz nimmt oder ein Zwangsverwalter bestellt wird; oder
(c) der Käufer seine Geschäftstätigkeit einstellt oder einzustellen droht; oder
(d) der Verkäufer die begründete Befürchtung hat, dass eines der oben genannten Ereignisse in Bezug auf den Käufer eintreten wird, ist der Verkäufer unbeschadet anderer ihm zur Verfügung stehender Rechte oder Rechtsmittel berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder alle weiteren Lieferungen im Rahmen des Vertrags auszusetzen, ohne dass er dem Käufer gegenüber haftet. Wurden die Waren geliefert, aber nicht bezahlt, wird die Rechnung sofort fällig und zahlbar, ungeachtet anderslautender früherer Vereinbarungen oder Absprachen.

10. EXPORTBEDINGUNGEN
Werden die Waren für den Export aus dem Vereinigten Königreich geliefert, so gelten die Bestimmungen dieser Klausel (vorbehaltlich besonderer, zwischen dem Käufer und dem Verkäufer schriftlich vereinbarter Bedingungen) ungeachtet aller anderen Bestimmungen dieser Bedingungen.
Der Käufer ist für die Einhaltung aller Gesetze und Vorschriften verantwortlich, die für die Einfuhr der Waren in das Bestimmungsland gelten, sowie für die Zahlung aller darauf erhobenen Zölle. Sofern zwischen dem Käufer und dem Verkäufer nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, werden die Waren an den Luft- oder Seehafen des Versandes geliefert, und der Verkäufer ist nicht verpflichtet, eine Mitteilung gemäß Abschnitt 323(3) des Sale of Goods Act 1979 zu machen. Der Käufer ist für die Veranlassung, Prüfung und Inspektion der Waren in den Räumlichkeiten des Verkäufers vor dem Versand verantwortlich. Der Verkäufer haftet nicht für Ansprüche in Bezug auf Mängel an den Waren, die bei einer Inspektion nach dem Versand festgestellt werden, oder in Bezug auf Schäden während des Transports. Die Zahlung aller dem Verkäufer geschuldeten Beträge hat durch ein unwiderrufliches Akkreditiv zu erfolgen, das vom Käufer zugunsten des Verkäufers eröffnet und von einer für den Verkäufer akzeptablen Bank im Vereinigten Königreich bestätigt wird.

11 ALLGEMEINES
11.1 Alle Mitteilungen, die gemäß den Bedingungen von einer Partei an die andere gerichtet werden müssen oder dürfen, sind schriftlich an den Sitz oder die Hauptniederlassung der anderen Partei oder an eine andere Adresse zu richten, die der mitteilenden Partei zu dem betreffenden Zeitpunkt gemäß dieser Bestimmung mitgeteilt wurde.
11.2 Ein Verzicht des Verkäufers auf eine Vertragsverletzung durch den Käufer gilt nicht als Verzicht auf eine spätere Verletzung der gleichen oder einer anderen Bestimmung.
11.3 Sollte eine Bestimmung des Vertrages von einer zuständigen Behörde ganz oder teilweise für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages und der Rest der betreffenden Bestimmung davon unberührt.
11.4 Alle Streitigkeiten, die sich aus oder in Verbindung mit dem Vertrag ergeben, werden von einem Einzelschiedsrichter geschlichtet, der durch Vereinbarung ernannt oder (bei Nichterfüllung) auf Antrag einer der Parteien vom derzeitigen Präsidenten des Welding Institute ernannt wird.
11.5 Der Käufer ist nicht berechtigt, die Zahlung einer Rechnung oder eines anderen dem Verkäufer geschuldeten Betrages aufgrund eines Aufrechnungsrechts oder einer Gegenforderung, die der Käufer hat oder zu haben behauptet, oder aus welchem Grund auch immer, zurückzuhalten.
11.6 Der Vertrag unterliegt englischem Recht, und die Parteien unterwerfen sich hiermit der ausschließlichen Zuständigkeit der englischen Gerichte.

12 EINHALTUNG VON GESETZEN
12.1 Der Käufer ist verpflichtet, alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften in Bezug auf die vom Käufer mit oder im Namen des Verkäufers getätigten Geschäfte und in Verbindung mit dem Weiterverkauf oder der Vermarktung der Waren einzuhalten, einschließlich (ohne Einschränkung) aller anwendbaren "Anti-Korruptionsgesetze", die die direkte oder indirekte Zahlung oder Übertragung von Wertgegenständen an Regierungen, Regierungsbeamte, staatliche Unternehmen, politische Parteien, Parteifunktionäre oder an Verwandte oder Partner solcher Funktionäre in Verbindung mit der Erlangung oder Aufrechterhaltung von Geschäften oder einem unzulässigen Geschäftsvorteil verbieten.
12.2 Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass er sich nicht am Verkauf der Waren beteiligt:
(a) an eine Einrichtung in einem Land oder zur Ausfuhr in ein Land, das nach den US-Exportkontrollgesetzen als "verbotenes Land" gilt (derzeit Kuba, Iran, Nordkorea, Sudan oder Syrien); oder
(b) für die Verwendung in:
(i) Kernwaffen;
(ii) chemischen Waffen;
(iii) biologischen Waffen; oder
(c) für die Verwendung in Raketen oder Flugkörpern.
12.3 Der Käufer verpflichtet sich zu fairen, ehrlichen und ethischen Geschäftspraktiken. Der Käufer erkennt an, dass der Verkäufer einen Verhaltens- und Ethikkodex ("Kodex") verabschiedet hat (ein Exemplar ist unter www.lincolnelectric.com abrufbar), und der Käufer verpflichtet sich, bei seinen Geschäften mit oder im Namen des Verkäufers oder in Verbindung mit dem Weiterverkauf oder der Vermarktung der Waren ein Verhalten an den Tag zu legen, das mit dem Kodex im Einklang steht und dessen Einhaltung erleichtert.

13 RÜCKGABERECHT
13.1 Die Waren können innerhalb von 30 Tagen ab Versanddatum zu den folgenden Bedingungen zurückgegeben werden:
13.2 Das Material muss neu, unbenutzt, unbeschädigt und in der Originalverpackung sein.
13.3 Geräte und Teile müssen sich in der unversehrten Originalverpackung befinden und alle werkseitig verpackten Dokumente enthalten (IM, etc.).
13.4 Die Verpackungen der Verbrauchsmaterialien dürfen nicht geöffnet worden sein und müssen ordnungsgemäß gelagert werden.
13.5 Vor jeder Rücksendung muss eine "Return Material Authorization" (Genehmigung zur Rücksendung von Material) beantragt und vom Lincoln Electric Customer Service Center genehmigt werden. Jede Ware, die ohne RMA-Referenz in unseren Lagern eintrifft, wird abgelehnt und an den Kunden zurückgeschickt.
13.6 Die Frachtkosten für die Rücksendung an Lincoln gehen immer zu Lasten des Kunden, auch wenn dies in der ursprünglichen Bestellung nicht vorgesehen war.
13.7 Die Waren werden nur nach positiver Prüfung durch autorisiertes Personal von Lincoln Electric gutgeschrieben.
13.8 Falls Lincoln eine Rücksendung akzeptiert, obwohl die Ware nicht neu, unbenutzt, unbeschädigt und originalverpackt ist, wird eine Wiedereinlagerungsgebühr von 18 % auf die Gutschrift angerechnet.
13.9 Rücksendungen, die länger als 30 Tage zurückliegen, bedürfen immer der Genehmigung durch die Geschäftsleitung.
13.10 Es wird eine Wiedereinlagerungsgebühr von 18 % oder mindestens £50 (fünfzig) erhoben, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
13.11 Rücksendungen von hohem Wert (über £ 10.000) müssen immer von unserem europäischen Management geprüft und genehmigt werden.
14 NON-RETURNABLE ITEMS
14.1 Die folgenden Artikel können nicht zurückgegeben werden:
- Sonderanfertigungen und spezielle Materialien - "Zum Verkauf stehende" Artikel
 - “To be discontinued” and “superseded” items
- Software
14.2 Nach Ablauf von 1 Jahr ab Kaufdatum werden keine Rückgaben mehr akzeptiert.
15 NICHT-STORNIERUNGSBEDINGUNGEN
15.1 Lincoln stuft einige Materialien als "Sonderanfertigungen" oder "Spezialanfertigungen" ein.
Materialien, die in diese Kategorie fallen, sind in den Angeboten und Auftragsbestätigungen von Lincoln klar spezifiziert.
Es handelt sich um Artikel, die Lincoln nicht auf Lager hat und speziell für einen bestimmten Auftrag herstellt. Auch Artikel, für die eine spezielle chemische Analyse oder mechanische Prüfung verlangt wurde, oder eine nicht standardmäßige Verpackung, fallen in diese Kategorie. Sobald die Auftragsbestätigung verschickt wurde, werden keine Änderungen mehr akzeptiert:
- Stornierung der Bestellung
- Änderung der Menge
- Änderung des Produkts

Alle Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer und unterliegen den allgemeinen Verkaufsbedingungen von Lincoln Electric.
Aufgrund ständiger Verbesserungen behält sich Lincoln Electric das Recht vor, die oben genannten Punkte ohne Vorankündigung zu ändern.